Einführung
Jedes Kind soll die Möglichkeit haben, Vater und Mutter zu kennen und sie regelmässig zu treffen. Für die Entwicklung des Kindes und seine körperliche und seelische Gesundheit ist es förderlich, Kontakt mit den Eltern zu pflegen.
Ganz im Sinne von Odo Marquard’s Essay: «Zukunft braucht Herkunft!»
Zielgruppe
Kinder, welche aus den unterschiedlichsten Gründen einen Elternteil nicht ohne Begleitung sehen können.
Arbeitsprinzip
Das Kindswohl steht im Zentrum. Unsere parteiliche Position für das Kind schafft Akzeptanz und Vertrauen. Das Angebot und die Dienstleistung von besuchbegleitung.ch basiert auf dem Vier-Augen-Prinzip und mehrjähriger berufsspezifischer Erfahrung.
Besuchsbegleitung
Die Besuchsbegleitung ist ein Angebot für Kinder, um den Vater oder die Mutter, von denen sie aus verschiedenen Gründen getrennt leben, trotzdem treffen können. Dies in einem geschützten und begleiteten Rahmen. Vertrauen und Sicherheit wird aufgebaut und durch die begleitende Fachperson gewährleistet.
Die Besuchsbegleiterin oder der Besuchsbegleiter ist eine dem Kindswohl verpflichtete Fachperson, die darauf achtet, dass die Kontakte zwischen dem Kind und dem besuchten Elternteil stets kindsgerecht ablaufen. Im Zentrum steht eine positive Kind-Eltern-Begegnung.
Individuelle Angebote:
- Durch einen individuellen Vorlauf werden Überforderungen und Ängste des Kindes wahrgenommen, ernstgenommen und abgefangen.
- Eltern werden im laufenden Prozess angeleitet, ungünstige Verhaltensmuster zu erkennen und entsprechend anzupassen.
- Eltern werden auf die Bedürfnisse ihrer Kinder sensibilisiert.
- Eltern erhalten Unterstützung im Gestalten von kindsgerechten Freizeitangeboten.
- Die Erziehungskompetenz der Eltern wird gefördert.
- Durch das Vier-Augen-Prinzip und individuellen Massnahmen, bietet besuchsbegleitung.ch auch bei Risikobegleitungen einen sicheren Rahmen:
- bei Entführungsgefahr.
- bei psychisch labilen Eltern.
- bei psychischen oder physischen Übergriffen in der Vergangenheit.
- Nach den Besuchen wird mit dem Kind das Erlebte reflektiert.
- Besuchsbegleitung mit abklärendem Charakter
- nach Entfremdung, Entwurzelung, Schicksalsschlägen.
- bei Ungewissheit bezüglich des Beziehungsstandes zwischen Eltern und Kind.
Übergabebegleitung
Dieses Angebot bietet sich bei hochstrittigen Elternpaaren an. Übergabebegleitung wird dann notwendig, wenn es sich um eine verdeckte Wohnsituation handelt, ein Rayonverbot besteht, der Loyalitätskonflikt für das Kind zu gross ist, oder die Integrität gewahrt werden muss.
> Link zu NZZ-Artikel: Nicht nur Sache der Väter
Ziel
Die behördlich angeordnete Besuchsrechtsregelung wird umgesetzt.
Dauer
Die Besuchsbegleitung wird entsprechend der Kostengutsprache definiert.
Indikation
Behördliche Anordnungen, Verfügungen, Massnahmen und Gerichtsentscheide.
Besuchsbegleitung.ch bietet sich für jedes Kind an, das vom Vater, der Mutter oder beiden Elternteilen getrennt lebt und das Besuchsrecht, resp. das Kindswohl ohne Begleitung nicht gewährleistet ist.
(siehe Besuchsbegleitung / Individuelle Angebote)
Grenzen
Bei psychischer und physischer Gewaltandrohung oder -anwendung sind keine Besuchsbegleitungen möglich.
Überprüfung
Die Auftraggebenden erhalten in vereinbarten Zeiträumen schriftliche Berichterstattung. In Standortsitzungen werden die Ziele ausgewertet und angepasst.
Ablauf
- Telefonischer Erstkontakt, Fallbeschreibung und Auftragsklärung.
- besuchsbegleitung.ch erstellt eine Offerte zu Handen des Auftraggebers / der Auftraggeberin.
Bei vorliegender Kostengutsprache erfolgt:
- Anmeldung mittels Formular per Mail, Fax oder Briefpost.
- Erstgespräch mit Eltern, AuftraggeberIn, Besuchs- / FamilienbegleiterIn und zuständige Person für die Qualtitätssicherung.
Weiteres Angebot
Professionelle Familienbegleitungen /
ambulant vor stationär
Ein Angebot für Eltern oder Pflegeeltern, die zur Zeit nicht mehr in der Lage sind ihren Elternpflichten nachzukommen.
Weitere Infos finden Sie unter familienzirkel.ch
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